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Begleitetes Fahren ab 17
Liebe
Führerscheininteressenten, liebe Eltern,
endlich ist
es so weit !
Nach
jahrelanger Diskussion um das „Begleitete Fahren ab 17“ ist es
nun gelungen, jungen Menschen die Gelegenheit zu bieten, bereits
ab 17 Jahren mit den Pkw zu fahren. Die Erfahrungen aus
verschiedenen anderen Ländern zeigen, dass sich das Risiko einer
Unfallbeteiligung für Fahranfänger deutlich reduziert, wenn sie
nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis erst mal in Begleitung
erfahrener Kraftfahrer unterwegs sind.
Wer darf
begleiten ?
Begleiter
· müssen
mindestens 30 Jahre alt sein
· müssen
seit wenigsten 5 Jahren ( unterbrochen ) im Besitz der
Fahrerlaubnis klasse B
· dürfen
nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben
· dürfen
bei der Begleitung nicht alkoholisiert sein ( zumindest müssen
sie weniger als 0,5 Promille BAK haben ) und nicht unter
Einfluss von anderen berauschenden Mitteln stehen
Ausbildung und Prüfung
· Der
Fahrerlaubnisbewerber kann mit der Ausbildung in der Klasse B
und BE beginnen, wenn er mindestens 16 ½ Jahre alt ist und in
seinem Bundesland das Modell „Begleitetes Fahren ab 17“
eingeführt ist
· Er
absolviert die Ausbildung entsprechend den Vorschriften der
FahrschAusbO und legt danach die Fahrerlaubnisprüfung ab ( die
theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und die praktische
Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des 17.
Geburtstages). An der Ausbildung ändert sich gegenüber dem
18-jährigen also nichts!
Prüfungsbescheinigung
· Nach
erfolgreicher Prüfung erhält der Bewerber – sofern das
Mindestalter erreicht ist – eine Prüfbescheinigung ( für diese
gelten die Vorschriften über den Führerschein entsprechend )
· Die
Begleitpersonen müssen bei der Antragstellung namentlich benannt
werden, da sie in die Prüfbescheinigung eingetragen werden
· Nur
in Begleitung dieser Personen darf der Fahrer ein Kraftfahrzeug
der Klasse B oder BE führen
· Die
Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und nur bis zu 3
Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres
· Der
„Kartenführerschein“ wird auf Antrag ab dem vollendeten 18
Lebensjahr erteilt
Eingeschlossene Klassen
· Die
erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B schließt die
Fahrerlaubnisklassen M, L, und S ein. Fahrzeuge dieser Klasse
dürfen ohne Begleitpersonen geführt werden, da der Bewerber das
erforderliche Mindestalter bereits erreicht hat.
Fahrerlaubnis auf Probe
· Die
Probezeit beginnt mit der Übergabe der Prüfbescheinigung
Sanktionen
· Die
Fahrerlaubnis ist zu widerrufen, „wenn der Fahrerlaubnisinhaber
gegen eine vollziehbare Auflage“( nach § 6e Abs. 1 Nr. 2 STVG)
„über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannten
Person während des Führens von Kraftfahrzeugen verstößt“ ( Fahrt
ohne Begleiter, eine solche liegt auch vor, wenn die
Begleitperson gegen die Beschränkung oder das Verbot des
Genusses alkoholischer Getränke und berauschender Mittel
verstößt). Damit
trägt der Fahrerlaubnisinhaber die Verantwortung, wenn der
Begleiter alkoholisiert ist!
· Eine
neue Fahrerlaubnis darf erst erteilt werden, wenn der Betroffene
an einem Aufbauseminar nach § 2a STVG teilgenommen hat.
Was sonst noch zu beachten ist
· Die
Prüfbescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten
Personen ( insbesondere Polizeibeamten) auf Verlangen
auszuhändigen
· Seine
Identität muss der Fahrer durch den amtlichen Lichtbildausweis
belegen
· Nehmen
Sie als Begleitperson(en) Ihren Führerschein mit, damit Sie sich
als berechtigter Begleiter ausweisen können
· Melden
Sie sicherheitshalber Ihrer Kraftfahrzeugversicherung, dass Ihr
Fahrzeug im Rahmen des Modells „Begleitetes Fahren ab 17“
eingesetzt wird
· Die
Teilnahme an einem Vorbereitungskurz für den Modellversuch ist
Fahranfängern und Begleitpersonen sehr zu empfehlen, auch wenn
dieser Kurz nicht überall obligatorisch ist. Ihre Fahrschule
bietet eine solche „ Einweisung“ an.
Noch ein Wort an die Begleiter
· Spielen
Sie bitte nicht den Fahrlehrer! Der junge Fahrer ist voll
verantwortlicher Fahrzeugführer. Er hat eine komplette und gute
Ausbildung in der Fahrschule absolviert und eine qualitativ
hochwertige Prüfung bestanden.
· Geben
Sie Tipps und Ratschläge, wenn sie gebraucht werden
· Beruhigen
Sie den Fahrer in schwierigen Situationen
· Ermutigen
Sie ihn zu eigenständigen Entscheidungen
· Es
kann durchaus sein, dass nicht Vater oder Mutter die besten
Begleiter sind, sondern vielleicht Oma und Opa!
Denn eins
steht fest: nur wenn Fahren Spaß macht, wird erfolgreich
dazugelernt!!! |