FAQ

EURE FRAGEN UNSERE ANTWORTEN

EURE FRAGEN UNSERE ANTWORTEN

Ihr habt noch Fragen zum Führerschein, die Theoriestunden, die Fahrprüfung, über die Fahrschule und mehr?

Kein Problem!

Wir haben euch einmal die am häufig gestelltesten Fragen zusammengefasst:

WAS GIBT ES NOCH ZU KLÄREN ?

Am besten ist es, sich sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters anzumelden.
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.

Bitte beachte aber das Du deinen Fahrerlaubnisantrag früh genug Stellen must da dieser oftmals 4-6 Wochen Bearbeitungszeit benötigt, um bei mehreren Ämtern geprüft und genehmigt zu werden.

Hier spricht man vom Stufenweisen Zugang in die nächst höhere Fahrerlaubnisklasse.
Voraussetzung zur Aufstiegsprüfung ist der zweijährige Besitz der niedrigeren Klasse und eine erfolgreiche Antragstellung beim Straßenverkehrsamt.

Nach zweijährigem Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2 und wenigen vorbereitenden Übungsstunden kann dann eine Aufstiegsprüfung auf die unbegrenzte Klasse A absolviert werden.

Dass selbe gilt nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1. Auch diese kann dann mit einer praktischen Prüfung und wenigen vorbereitenden Übungsstunden auf die nächst höhere Klasse A2 hoch gestuft werden.

Für diese Aufstiegsprüfung ist keine Theoretische Ausbildung sowie praktische Ausbildung vorgeschrieben. Es muss lediglich eine praktische Prüfung abgelegt werden. Jedoch sollten zur Vorbereitung auf diese Prüfung eine geringe Anzahl an Fahrstunden genommen werden, damit Prüfungsrelevante Aufgaben sowie alte Kenntnisse nochmal aufgefrischt werden.

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs (9UE)
  • 5,10 Euro Bearbeitungsgebühr für das Bürgeramt
  • Kopie des Führerscheins der Begelitperson(en) (nur bei BF17)

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein hat kein „Ablaufdatum“ , der Kurs gilt also für den Führerschein- wenn eine Bescheinigung vorliegt – bis an dein Lebensende.
Durch Änderung der Fahrerlaubnisverordnung gilt seit 19. März 2019 nun auch bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis z.B von der Klasee B auf A oder B auf BE nun bei Antragstellung auch eine Erste-Hilfe Kursbescheinigung von 9 UE.

Ein amtlich beglaubigter Sehtest (z.B vom Optiker oder Augenarzt) ist zwei Jahre lang für den Erwerb einer Fahrerlaubnis gültig.

Du hast jederzeit die Möglichkeit, eine Automatik-Ausbildung zu absolvieren. Sie dürfen dann allerdings nur Automatik Fahrzeuge fahren. Sollten Sie irgendwann ein Schalt-Fahrzeug fahren wollen, müssen Sie eine praktische Prüfung auf einem Schalt-Fahrzeug ablegen.

Schreib uns gerne eine kurze Nachricht über unser Kontaktformular wenn du der Meinung bist das hier noch eine wichtige Frage ergänzt werden könnte.

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