FAHREN MIT 17
JE FRÜHER DESTO BESSER!
JE FRÜHER DESTO BESSER!
DEN FRÜHERSCHEIN SCHON MIT 17 JAHREN MACHEN
Was ist BF17?
Das Begleitete Fahren ab 17 bedeutet das bis zum erreichen des 18. Geburtstages junge Fahranfänger*innen in Begleitung einer oder mehreren eingetragenen Begleitpersonen fahren dürfen. Beginn der theoretischen und praktischen Fahrausbildung ist schon mit 16 ½ Jahren mit vorheriger Anmeldung in der Fahrschule möglich. Sind alle Ausbildungsstufen erfolgreich durchlaufen worden, steht frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters die theoretische Fahrerlaubnisprüfung an und maximal 1 Monat vorher die Möglichkeit die praktische Prüfung zu absolvieren Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.
Die Begleitpersonen müssen
- mindestens 30 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben und
- dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
- Die Anzahl der eingetragenen Begleitpersonen, die man in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen kann, ist unbegrenzt.
Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen mit frischem Führerschein, die zuvor nicht beim BF17 mitgemacht haben.
Das erste Fahrzeug, mit dem Du in die mobile Freiheit startest, ist etwas ganz Besonderes. Fahrvergnügen und Komfort sind deshalb für uns schon während der Ausbildung eine Selbstverständlichkeit.
Dank unseres aus zahlreichen attraktiven Modellen bestehenden Fuhrparks wird jede Fahrstunde für Dich garantiert zum Erlebnis.