DER NEUE B197

MIT AUTOMATIK AUCH SCHALTWAGEN FAHREN!

MIT AUTOMATIK AUCH SCHALTWAGEN FAHREN!

DER neue Autoführerschein der Klasse B

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

  • Mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen. Die Fahrstunden werden in die praktische Grundausbildung integriert oder können auch nach bestandener Fahrprüfung absolviert werden.
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch weltweit Schaltwagen gefahren werden.
  • Durch Feststellung des Fahrlehrers und nach 15 – minütiger Testfahrt das der Schaltwagen nun auch sicher, umweltbewusst sowie verantwortungsvoll durch den Straßenverkehr gebracht werden kann, gibt’s ohne weitere Prüfung die Bescheinigung zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt.
  • Die Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78) ist durch Ausstellung einer B197 Bescheinigung möglich.
ACHTUNG bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl B197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.

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