DER NEUE B196

MIT KLASSE B AUCH LEICHTKRAFTRÄDER FAHREN!

MIT KLASSE B AUCH LEICHTKRAFTRÄDER FAHREN!

Erweiterung deiner Klasse B

Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
3-rädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH und max. 15 kW Motorleistung.

  • Kein Sehtest oder Erste Hilfe Kurs notwendig
  • Auch kurzfristige Ausbildung möglich, da keine Bestätigung vom Amt oder Prüfungstermine notwendig sind.
  • ACHTUNG: Nur innerhalb Deutschlands gültig und keine Erweiterung auf A2 oder A möglich!
Voraussetzungen:
  • Mindesalter: 25 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B min. 5 Jahre
  • Theoretische Ausbildung: 4x 90 Minuten
  • Praktische Ausbildung: 5x 90 Minuten
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