FAHRERLAUBNISKLASSE A
DER MOTORRADFÜHRERSCHEIN
Der „große“ Motorradführerschein
Mit dem Führerschein der Klasse A darfst du auch die „großen“ Maschinen fahren, das bedeutet alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung.
Hierbei bieten sich zwei Möglichkeiten:
Erste Möglichkeit – du bist nicht im Besitz der Klasse A2. Dann kannst du direkt in die Klasse A einsteigen, musst aber mindestens 24 Jahre alt sein. Außer du beschränkst deine Fahrerlaubnis auf das Führen von Trikes über 15 kW Leistung. Dann reicht es, wenn du mindestens 21 Jahre alt bist.
Zweite Möglichkeit – du bist mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A2. Dann beträgt das Mindestalter 20 Jahre, weil du ja schon Erfahrung auf Motorrädern gesammelt hast.
Ein weiterer postiver Nebeneffekt: Du musst nicht noch mal in die Theorieprüfung gehen, nur die praktische Prüfung ist vorgeschrieben. Aber ganz ohne Übungsstunden geht es natürlich nicht. Schließlich bist du jetzt mit einem ungedrosselten Motorrad unterwegs.
DER MOTORRAD
FÜHRERSCHEIN
Der „große“ Motorradführerschein
Mit dem Führerschein der Klasse A darfst du auch die „großen“ Maschinen fahren, das bedeutet alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung.
Hierbei bieten sich zwei Möglichkeiten:
Erste Möglichkeit – du bist nicht im Besitz der Klasse A2. Dann kannst du direkt in die Klasse A einsteigen, musst aber mindestens 24 Jahre alt sein. Außer du beschränkst deine Fahrerlaubnis auf das Führen von Trikes über 15 kW Leistung. Dann reicht es, wenn du mindestens 21 Jahre alt bist.
Zweite Möglichkeit – du bist mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A2. Dann beträgt das Mindestalter 20 Jahre, weil du ja schon Erfahrung auf Motorrädern gesammelt hast.
Ein weiterer postiver Nebeneffekt:
Du musst nicht noch mal in die Theorieprüfung gehen, nur die praktische Prüfung ist vorgeschrieben. Aber ganz ohne Übungsstunden geht es natürlich nicht. Schließlich bist du jetzt mit einem ungedrosselten Motorrad unterwegs.
AUSBILDUNG
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorieprüfung & praktische Prüfung
Vorbesitz: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
FAHRSTUNDEN
Übungsstunden: Je nach Bedarf
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
Sehtest nicht älter als zwei Jahre
Bescheinigung über einen Erste-Hilfe Kurs (9UE)
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
GUT ZU WISSEN
MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER-FÜHRERSCHEIN
KRAFTRÄDER MIT
► Hubraum über 50 ccm oder
► bbH² über 45 km/h
DREIRÄDRIGE KRAFTRÄDER MIT
► Leistung über 15 kW
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE MIT SYMMETRISCH ANGEORDNETEN RÄDERN
► Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH² über 45 km/H
► Leistung über 15 kW
¹) zG = zulässige Gesamtmasse
²) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit