FAHRERLAUBNISKLASSE A

DER MOTORRADFÜHRERSCHEIN

FAHRERLAUBNISKLASSE A

Der „große“ Motorradführerschein

Mit dem Führerschein der Klasse A darfst du auch die „großen“ Maschinen fahren, das bedeutet alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung.

Hierbei bieten sich zwei Möglichkeiten:
Erste Möglichkeit – du bist nicht im Besitz der Klasse A2. Dann kannst du direkt in die Klasse A einsteigen, musst aber mindestens 24 Jahre alt sein. Außer du beschränkst deine Fahrerlaubnis auf das Führen von Trikes über 15 kW Leistung. Dann reicht es, wenn du mindestens 21 Jahre alt bist.

Zweite Möglichkeit – du bist mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A2. Dann beträgt das Mindestalter 20 Jahre, weil du ja schon Erfahrung auf Motorrädern gesammelt hast.

Ein weiterer postiver Nebeneffekt: Du musst nicht noch mal in die Theorieprüfung gehen, nur die praktische Prüfung ist vorgeschrieben. Aber ganz ohne Übungsstunden geht es natürlich nicht. Schließlich bist du jetzt mit einem ungedrosselten Motorrad unterwegs.

DER MOTORRAD
FÜHRERSCHEIN

FAHRERLAUBNISKLASSE A

Der „große“ Motorradführerschein
Mit dem Führerschein der Klasse A darfst du auch die „großen“ Maschinen fahren, das bedeutet alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung.

Hierbei bieten sich zwei Möglichkeiten:
Erste Möglichkeit – du bist nicht im Besitz der Klasse A2. Dann kannst du direkt in die Klasse A einsteigen, musst aber mindestens 24 Jahre alt sein. Außer du beschränkst deine Fahrerlaubnis auf das Führen von Trikes über 15 kW Leistung. Dann reicht es, wenn du mindestens 21 Jahre alt bist.

Zweite Möglichkeit – du bist mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A2. Dann beträgt das Mindestalter 20 Jahre, weil du ja schon Erfahrung auf Motorrädern gesammelt hast.

Ein weiterer postiver Nebeneffekt:
Du musst nicht noch mal in die Theorieprüfung gehen, nur die praktische Prüfung ist vorgeschrieben. Aber ganz ohne Übungsstunden geht es natürlich nicht. Schließlich bist du jetzt mit einem ungedrosselten Motorrad unterwegs.

AUSBILDUNG

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Ausbildung: Theorie & Praxis

Prüfung: Theorieprüfung & praktische Prüfung

Vorbesitz: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

FAHRSTUNDEN

Übungsstunden: Je nach Bedarf

VORAUS­SETZUNGEN

Biometrisches Passfoto

Sehtest nicht älter als zwei Jahre

Bescheinigung über einen Erste-Hilfe Kurs (9UE)

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

GUT ZU WISSEN

MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER-FÜHRERSCHEIN

KRAFTRÄDER MIT
► Hubraum über 50 ccm oder
► bbH² über 45 km/h

DREIRÄDRIGE KRAFTRÄDER MIT
► Leistung über 15 kW

DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE MIT SYMMETRISCH ANGEORDNETEN RÄDERN
► Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH² über 45 km/H
► Leistung über 15 kW

¹) zG = zulässige Gesamtmasse
²) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

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ODER DIREKT ► ANMELDEN