FAHRERLAUBNISKLASSE M
DER MOFAFÜHRERSCHEIN
Fahrräder mit Hilfsmotor
Kein Gehen, Laufen oder in die Pedale treten mehr!
Mit dem Alter von 15 hast Du die Möglichkeit, erstmalig motorisiert am Straßenverkehr teilzunehmen.
Mit einem Mofa (Motorisiertes Fahrrad oder Fahrrad mit Hilfsmotor), nimmst Du aktiv am Straßenverkehr teil und erlangst so erste Erfahrungen im Straßenverkehr.
Diese werden Dir bei dem späteren Erwerb eines Führscheins, egal ob für Kraftrad oder PKW zugutekommen. Schließlich lernst Du die Regeln und Schilder frühzeitig kennen und legst die Angst, sich im Verkehr zu behaupten ab.
Ganz nebenbei bist Du viel unabhängiger von Deinen Eltern, da Du weiter entfernter Ziele jetzt allein erreichen kannst.
DER MOFA-
FÜHRERSCHEIN
Mit dem Alter von 15 hast Du die Möglichkeit, erstmalig motorisiert am Straßenverkehr teilzunehmen.
Mit einem Mofa (Motorisiertes Fahrrad oder Fahrrad mit Hilfsmotor), nimmst Du aktiv am Straßenverkehr teil und erlangst so erste Erfahrungen im Straßenverkehr.
Diese werden Dir bei dem späteren Erwerb eines Führscheins, egal ob für Kraftrad oder PKW zugutekommen. Schließlich lernst Du die Regeln und Schilder frühzeitig kennen und legst die Angst, sich im Verkehr zu behaupten ab.
Ganz nebenbei bist Du viel unabhängiger von Deinen Eltern, da Du weiter entfernter Ziele jetzt allein erreichen kannst.
AUSBILDUNG
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
Vorbesitz: –
FAHRSTUNDEN
Übungsstunden: nach Bedarf
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
GUT ZU WISSEN
MOFA-FÜHRERSCHEIN
► maximal 25 km/h bbH²
► einsitzig
► Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
¹) zG = zulässige Gesamtmasse
²) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit