FAHRERLAUBNISKLASSE B78
DER AUTOFÜHRERSCHEIN
MIT AUTOMATIK
Die Fahrerlaubnis der Klasse B78 berechtigt Dich zum Führen eines PKW mit und ohne Anhänger mit reiner Automatikschaltung. Wir helfen dir dabei mit Erfahrung, Qualität und Leidenschaft deinen Führerschein zu erwerben. Neben unserer Professionalität steht für uns auch der Spaß beim Lernen für die Theorie- und Fahrstunden im Vordergrund, denn wir wollen das du viel Freude daran hast, deinen Führerschein zusammen mit uns schon beim ersten Versuch zu erlangen.
Mit uns erFährst du Qualität!
DER AUTO-
FÜHRERSCHEIN
MIT AUTOMATIK
Die Fahrerlaubnis der Klasse B78 berechtigt Dich zum Führen eines PKW mit und ohne Anhänger mit reiner Automatikschaltung. Wir helfen dir dabei mit Erfahrung, Qualität und Leidenschaft deinen Führerschein zu erwerben. Neben unserer Professionalität steht für uns auch der Spaß beim Lernen für die Theorie- und Fahrstunden im Vordergrund, denn wir wollen das du viel Freude daran hast, deinen Führerschein zusammen mit uns schon beim ersten Versuch zu erlangen.
Mit uns erFährst du Qualität!
AUSBILDUNG
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorieprüfung & praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, L
STUNDENPENSUM
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden: je 90 Minuten
Bei Ersterteilung 12 Std.
Bei Erweiterung: 6 Std.
Zusatzstoff: 2
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
Sehtest nicht älter als zwei Jahre
Bescheinigung über einen Erste-Hilfe Kurs (9UE)
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
GUT ZU WISSEN
KFZ FÜHRERSCHEIN
► Eine reine Automatik Ausbildung erlaubt nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung, nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe im Straßenverkehr zu führen.
►► Den Automatik-Eintrag im Führerschein kann man aufheben, indem man nachträglich die B197-Fahrerschulung absolviert (mindestens 10 Fahrstunden und eine mindestens 15-minütige Fahrüberprüfung mit dem Fahrlehrer)
► (ausgenommen KFZ der Klassen AM, A1, A2 und A)
► zulässige Gesamtmasse max. 3.500 kg
► max. 8 Personen außer dem Fahrer
ANHÄNGERREGELUNG
Anhänger ► mit zulässiger Gesamtmasse max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger ► mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet