FAHRERLAUBNISKLASSE B17
BEGLEITENDES FAHREN MIT 17
Das erste Fahrzeug, mit dem Du in die mobile Freiheit startest, ist etwas ganz Besonderes. Fahrvergnügen und Komfort sind deshalb für uns schon während Deiner Ausbildung eine Selbstverständlichkeit. Du bist sechzehneinhalb? Klasse! Dann melde Dich gleich zu Deiner Führerscheinausbildung an! Wir freuen uns darauf Dich bei diesem großen Schritt begleiten zu dürfen! Denn nach Deiner erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren Deine Prüfbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“. Ab dann darfst Du mit einer Begleitperson Auto fahren.
Wir stehen Qualität, Leidenschaft und Erfolg!
BEGLEITENDES FAHREN MIT 17
Das erste Fahrzeug, mit dem Du in die mobile Freiheit startest, ist etwas ganz Besonderes. Fahrvergnügen und Komfort sind deshalb für uns schon während Deiner Ausbildung eine Selbstverständlichkeit. Du bist sechzehneinhalb? Klasse! Dann melde Dich gleich zu Deiner Führerscheinausbildung an! Wir freuen uns darauf Dich bei diesem großen Schritt begleiten zu dürfen! Denn nach Deiner erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren Deine Prüfbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“. Ab dann darfst Du mit einer Begleitperson Auto fahren.
Wir stehen Qualität, Leidenschaft und Erfolg!
AUSBILDUNG
Mindestalter: 16 ½
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorieprüfung & praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, L
STUNDENPENSUM
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden: je 90 Minuten
Bei Ersterteilung: 12 Std.
Bei Erweiterung: 6 Std.
Zusatzstoff: 2
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
Sehtest nicht älter als zwei Jahre
Bescheinigung über einen Erste-Hilfe Kurs (9UE)
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
MERKMALE
KFZ FÜHRERSCHEIN
► (ausgenommen KFZ der Klassen AM, A1, A2 und A)
► zulässige Gesamtmasse max. 3.500 kg
► max. 8 Personen außer dem Fahrer
ANHÄNGERREGELUNG
Anhänger ► mit zulässiger Gesamtmasse max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger ► mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet